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   BVerwG, 10.05.1995 - 1 DB 4.95   

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https://dejure.org/1995,20860
BVerwG, 10.05.1995 - 1 DB 4.95 (https://dejure.org/1995,20860)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 DB 4.95 (https://dejure.org/1995,20860)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 DB 4.95 (https://dejure.org/1995,20860)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 1 DB 4.95
    Eine Verlustfeststellung setzt aber voraus, daß die Dienstfähigkeit des Beamten während des Fernbleibens nachgewiesen ist(Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142>).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 1 DB 1.82
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 1 DB 4.95
    Verstößt ein Beamter ohne Rechtfertigungsgrund schuldhaft gegen seine Pflicht, sich zur Prüfung seiner Dienstfähigkeit der angeordneten Untersuchung zu stellen, oder verletzt er in sonstiger - womöglich ähnlicher - Weise beamtenrechtliche Pflichten, so kann dem jedenfalls nicht im Rahmen des § 9 BBesG vorgebeugt oder entgegengetreten werden; dies kann nur Anlaß zu disziplinarer Verfolgung sein(Beschluß vom 4. Februar 1982 - BVerwG 1 DB 1, 82 - <BVerwGE 73, 336>; Beschluß vom 16. März 1984 a.a.O.).
  • VG München, 10.03.2020 - M 21b K 18.3746

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst eines Zeitsoldaten

    Hintergrund dieses Rechtfertigungsgrundes ist der Gedanke, dass niemand zu einer Dienstleistung verpflichtet sein kann, die er objektiv nicht erbringen kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.2.1982 - DB 1/82 - DokBer. B 1982, 137; B.v. 10.5.1995 - 1 DB 4/95 - juris Rn.9; U.v. 9.10.2001 - 1 D 50/00 - juris Rn. 24; U.v. 11.10.2006 - 1 DB 10/05 - juris Rn. 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2013 - 2 M 141/13

    Bezügeeinbehalt bei Fernbleiben vom Dienst; Feststellung der Dienstfähigkeit;

    Der Tatbestand setzt vielmehr die Feststellung der Dienstfähigkeit im Sinne der Pflicht zur Dienstleistung zu bestimmter Zeit und an bestimmtem Ort voraus (BVerwG, Beschl. v. 10.05.1995 - 1 DB 4/95 -, zit. n. juris).
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